Ich mache es auch mit Stichpunkten.
-08/2019 Unfall mit Fahrzeug gehabt, seit dem abgemeldet in einer privaten Garage.
-soll jetzt zur Durchsicht und Prüfung ob Reparatur oder Neuanschaffung getätigt wird zu einem Freund in die Werkstatt die 40 Kilometer vom Garagenstandort entfernt ist.
-Wenn das Fahrzeug wieder fit gemacht wird, ist der Zulassungsbereich nicht hier, sondern 260 Kilometer von mir und 230 Kilometer entfernt von der Werkstatt.
-Kann ich da trotzdem die Kurzzeitkennzeichen nutzen? Denn wenn ich das richtig verstehe, muss das Fahrzeug dann bei mir angemeldet werden und kann nicht an dem geplanten Ort zugelassen werden!?
-Was ist, wenn bei der Durchsicht ein negatives Ergebnis abzeichnet und ich das Fahrzeug doch verkaufen statt reparieren möchte?
Freue mich sehr auf eure Hilfe und Antworten!