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Kronk

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FriedelPeter
13.10.2012, 14:36
Befristung im Mietvertrag als Kündigungsschutz?

Ich habe von meinem Vermieter verlangt, dass er mindestens 3 Jahre auf sein Recht für eine Kündigung im Eigenbedarfsfall verzichtet. Sonst sind wir uns einig und auch diese Forderung hat er ohne Anstalten zu machen akzeptiert. Jetzt ist aber die Frage wie wir das in den Vertrag schreiben. Ich habe gehört das Fristen im Mietvertrag ungültig sind. Wäre dies auch der Fall für diese Art von Frist?

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Antwort
von Kronk
13.10.2012, 16:18

Wenn ihr euch beide einig seid, dann gibt es wahrscheinlich für den Vermieter keinen Anlass, also keine näheren Angehörigen, die in die Wohnung ziehen wollen könnten. Von dem her sehe ich das Risiko ohnehin gering. Und wenn sich beide einig sind, dann kann man das auch einfach in den Mietvertrag schreiben.

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