Antwort
Danke für die Antwort.
Nach einem Gespräch mit der Vermieterin erfuhr ich das Sie weder Möbel noch andere Gegenstände aus der Wohung haben möchte um so an Ihre Miete zu kommen. Wie gesagt, es war eine kleine Wohung und auch nicht sonderlich Eingerichtet sprich, man könnte nichts aus der Wohnung verwenden um an irgendwelches geld zu kommen was die Miete oder andere Rechnungen betrifft. Das Erbe wird von meiner Familie ausgeschlagen, dementsprechend auch von mir. Die Vermieterin teilte mir auch mit, dass Sie einen Nachmieter zum 10.02.10 hat. Das heisst es wäre nur die Miete für Januar offen sowie die Miete bis zum 10.februar. Würde die dann auch nicht übernommen werden vom Amt ?