Antwort
wichtig ist, dass die Vaterschaft sicher festgestellt bzw. vom Erzeuger anerkannt wird. Man kann dies mit einer Vaterschaftsfeststellungsklage erreichen. Da er aber jetzt bereits 100€ Unterhalt gezahlt hat, ist das schon eine Anerkennung des Anspruchs. In der BRD würde Dir ein Pflichtteil aus dem Erbe zustehen. Da das Recht durch die EU ziemlich angepasst ist, dürfte es sich in Österreich ähnlich verhalten.