Tja, hinterher ist man immer schlauer. Jetzt geht's bei mir um die Teilungsversteigerung mit der Ex-Frau. Eigentlich wollte ich eine Wohnung selbst ersteigern, aber mit der hohen Grundschuld ist das Mindestgebot zu hoch.

Könnte die Bank nicht eine Grundschuld auf der einen Wohnung löschen? Es sind nämlich nur noch 60.000 Euro offen. Die Bank wird sicherlich ihr Geld erhalten.

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Ja, aber damals war ich nicht so fit, wie heute. Und die Bank meinte, es sei üblich so. Deswegen m.E. sittenwidrig. Die Bank kann doch nicht den doppelten Betrag Eintragen?

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