Das ist richtig.
Lies bitte einmal dies:
Wichtig ist der Begriff in Zusammenhang mit den Leistungen der Sozialen Pflegeversicherung, da pflegebedürftige Personen für ihre Pflegepersonen ein Pflegegeld erhalten und diese Pflegepersonen unter bestimmten Voraussetzungen in der Rentenversicherung pflichtversichert werden (Beiträge werden gemäß einer fiktiven Stundenzahl/Entlohnung durch die Pflegeversicherung entrichtet).
Außerdem stehen Pflegepersonen während ihrer pflegerischen Tätigkeit unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (gesetzlich normiert in § 2 Abs. 1 Nr. 17 SGB VII [3]).
Diese Pflegetätigkeit gilt als ehrenamtlich; Pflegepersonen stehen also nicht in einem Arbeitsverhältnis. Dabei ist es gleichgültig, ob es sich um Familienangehörige oder Familienfremde handelt und ob diese für die persönliche Grundpflege oder die hauswirtschaftliche Versorgung tätig sind. Sie bedürfen also keiner Anmeldung z. B. als Minijob und keiner Arbeitserlaubnis oder irgendwelcher sonstiger für Arbeitsverhältnisse nötigen Genehmigungen oder Anmeldungen.
Seit dem 1. Februar 2006 können sich nach § 28a SGB III bestimmte Pflegepersonen auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung weiterversichern[6]. Die Beiträge der freiwilligen Versicherung hat die Pflegeperson selbst zu tragen.[7] Der monatliche Beitrag liegt bei etwas über sieben Euro
Solltest du dich nicht freiwillig weiterversichert haben, dann musst du dich an die ARGE/JC wenden