Hallo anker, habe gerade folgendes für dich gefunden: http://www.focus.de/finanzen/steuern/tid-24571/viele-neuregelungen-was-sich-fuer-die-deutschen-ab-dem-1-januar-aendert_aid_697573.html Dies scheint ein Überblick zu sein über die Änderungen im Nächsten Jahr (zumindest über die wichtigsten) und aufgeteilt bezüglich der Betroffenen. Viele Grüße Klaus

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Hallo, ja das kannst du. Die Höhe hängt dabei von den Bruttomietkosten ab, also vom jeweiligen Einzelfall. Jedenfalls sind Minderungen bis zu 20% durchaus möglich. Dabei empfiehlt es sich zur Dokumentation ein Lärmprotokoll anzufertigen. Du hast jedoch kein Recht auf Mietminderung, wenn dein Vermieter auf die Problematik schon vor dem Einzug in der Vertragsvereinbarung hingewiesen hat.

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