Antwort
Hey
Man bekommt solange ALG 1 solange die Umschulung geht.
Sie haben mindestens 24 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet und somit Anspruch auf 12 Monate ALG I. Sie beginnen sofort eine Umschulung, die 24 Monate dauert. Durch den halbierten Verbrauch erhalten Sie 24 Monate lang Arbeitslosengeld während der Umschulung. Gezählt werden aber nur 12 Monate, sodass der Bezug die gesamte Umschulung abdeckt. Ihr Anspruch reduziert sich in der Zeit einer Umschulung somit nur halb so schnell.
Wenn die letzten 30 Tage erreicht sind, nimmt der Anspruch auf ALG I in der Umschulung zudem nicht weiter ab - ganz egal, wie lange Ihre Umschulung noch dauert. Sie fallen somit während einer Umschulung auf keinen Fall aus dem Leistungsbezug.