Hallo - mein Kind ist in der selben Situation. Sie macht eine schulische Ausbildung, ist volljährig und lebt in einem anderen Bundesland.
Sie bekommt Unterhalt von beiden Elternteilen, das Kindergeld und Bafög.
Bei einer schulischen Ausbildung ist nicht das Jobcenter zuständig, sondern das Bafög-Amt. Schülerbafög muss man auch nicht zurückzahlen. Allerdings braucht die Bearbeitung in der Tat eine Weile.
Wieso wurde dein Bafög-Antrag abgelehnt?
Mein Kind lebt in einer WG, weil das günstiger ist. Sie hat auch keinerlei Einkommen und muss Miete und Schulgeld bezahlen. Aber mit Einschränkungen geht das ganz gut.
Deine Eltern sind unterhaltsverpflichtet, wenn es deine erste Ausbildung ist.
Die Höhe ist abhängig vom Einkommen deiner Eltern.
Das kann man berechnen lassen.
Zitat: Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres ist ein Kind, das noch in der allgemeinen Schulausbildung ist, unverheiratet ist und in (einem) elterlichen Haushalt lebt, "privilegiert", d.h. es gelten dieselben unterhaltsrechtlichen Grundsätze wie gegenüber minderjährigen Kindern.
Mit einer Ausnahme: Ab dem Tag des 18. Geburtstages ist das Kind rechtlich nicht mehr "betreuungsbedürftig", d.h. beide Elternteile müssen Barunterhalt leisten und zwar im Verhältnis ihrer Einkünfte.
Es ist dann also eine Unterhaltsquote zu bilden. In der Praxis entlastet dies häufig den "anderen Elternteil", während der, bei dem das Kind wohnt, seinen Unterhalt gegen Kostgeld, Taschengeld u.a. aufrechnen kann. Das Kindergeld wird ab dem 18. Geburtstag wie Einkommen des Kindes voll abgezogen.
Für den Unterhalt Volljähriger, die nicht bei einem Elternteil leben, gibt es einen festen Bedarfssatz, der unabhängig vom Einkommen der Eltern ist und sich aus der Düsseldorfer Tabelle ergibt. Diesen Betrag müssen getrennt lebende Eltern im Verhältnis der beiderseitigen Einkommen aufbringen.
Wer volljährig ist und nicht mehr zur allgemeinbildenen Schule geht, also z.B. Auszubildende und Studenten, ist nicht mehr "privilegiert". Das hat vor allem dann Bedeutung, wenn noch minderjährige (Halb-)Geschwister da sind und das Geld nicht für alle reicht. Dann bekommt der Volljährige nämlich nur, was übrig ist.
Viel Erfolg