ämtergerenne

hallo, ich bin 23 und es dreht sich um folgendes:

meine eltern scheide sich jetzt und mein vater ist shon lange weggezogen nach hamburg (ich wohne in bayern), meine mutter, bei der ich gerade wohne zieht nun bald richtung holland. ich bin duch meine schulische ausbildung gezwungen hier zu bleiben. so nun zum knackpunkt, dadurch das ich eine schulische ausbildung machen verdiene ich kein geld, dass kindergeld bekommt momentan noch meine mutter da ich ja momentan noch bei ihr wohne. ansonsten habe ich keinerleif einkommen, bafög habe ich beantragt aber das bekomme ich auch nicht. ich muss mir jetzt eine eigene wohnung suchen, dazu bin zum arbeitsamt um nach finanzieller hilfe zu fragen, diese sagten sie seien nicht zuständig und schickten mich zum wohnmelde amt, dort wurde mir gesagt das arbeitsamt sei für mich zuständig da ich durch die ausbildung gezwungen bin hier zu bleiben, er gab mir auch eine nr von einer frau von der diakonie diese bestätigte mir das dass amt zuständig sei und sagte mir wenn ich eine wohnung in aussicht habe solle ich mit diesen unterlagen zum job center. gesagt getan ich war nun heute beim job center diese sagten mir dann sie seien nicht zuständig sondern die bafög stelle. also habe ich diese angerufen die sagten mir ich soll bafög beantragen wenn ich die wohnung habe damit dann vlt. ca 460 euro bekomme. der guten frau habe ich gesgat das ich ohne einen cent wohl kaum eine wohnung mieten kann, dann sagte sie mir ich solle jetzt einen bafög antrag stellen (das wird dann so gerechnet als würde ich bei meinen eltern wohnen). das heisst ich würde dann wieder 8 wochen warten nur damit die vom bafög mir sagen ich bekomme kein geld (wie bei denn anderen zwei anträgen auf bafög). auserdem habe ich keine ahnung wie ich mit 460 euro miete zahlen soll die fahrt zur schule und dann auch noch lebenswichtige sachen wie lebensmittel. ich bin jetzt total ratlos...ich hoffe jemand von euch kann mir helfen. lg josy

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Hallo - mein Kind ist in der selben Situation. Sie macht eine schulische Ausbildung, ist volljährig und lebt in einem anderen Bundesland.

Sie bekommt Unterhalt von beiden Elternteilen, das Kindergeld und Bafög.

Bei einer schulischen Ausbildung ist nicht das Jobcenter zuständig, sondern das Bafög-Amt. Schülerbafög muss man auch nicht zurückzahlen. Allerdings braucht die Bearbeitung in der Tat eine Weile.

Wieso wurde dein Bafög-Antrag abgelehnt?

Mein Kind lebt in einer WG, weil das günstiger ist. Sie hat auch keinerlei Einkommen und muss Miete und Schulgeld bezahlen. Aber mit Einschränkungen geht das ganz gut.

Deine Eltern sind unterhaltsverpflichtet, wenn es deine erste Ausbildung ist.

Die Höhe ist abhängig vom Einkommen deiner Eltern.

Das kann man berechnen lassen.

Zitat: Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres ist ein Kind, das noch in der allgemeinen Schulausbildung ist, unverheiratet ist und in (einem) elterlichen Haushalt lebt, "privilegiert", d.h. es gelten dieselben unterhaltsrechtlichen Grundsätze wie gegenüber minderjährigen Kindern.

Mit einer Ausnahme: Ab dem Tag des 18. Geburtstages ist das Kind rechtlich nicht mehr "betreuungsbedürftig", d.h. beide Elternteile müssen Barunterhalt leisten und zwar im Verhältnis ihrer Einkünfte.

Es ist dann also eine Unterhaltsquote zu bilden. In der Praxis entlastet dies häufig den "anderen Elternteil", während der, bei dem das Kind wohnt, seinen Unterhalt gegen Kostgeld, Taschengeld u.a. aufrechnen kann. Das Kindergeld wird ab dem 18. Geburtstag wie Einkommen des Kindes voll abgezogen.

Für den Unterhalt Volljähriger, die nicht bei einem Elternteil leben, gibt es einen festen Bedarfssatz, der unabhängig vom Einkommen der Eltern ist und sich aus der Düsseldorfer Tabelle ergibt. Diesen Betrag müssen getrennt lebende Eltern im Verhältnis der beiderseitigen Einkommen aufbringen.

Wer volljährig ist und nicht mehr zur allgemeinbildenen Schule geht, also z.B. Auszubildende und Studenten, ist nicht mehr "privilegiert". Das hat vor allem dann Bedeutung, wenn noch minderjährige (Halb-)Geschwister da sind und das Geld nicht für alle reicht. Dann bekommt der Volljährige nämlich nur, was übrig ist.

Viel Erfolg

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