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Katakombe

20.08.2010
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Katakombe
20.08.2010, 13:56
Rücknahme des Einspruches gegen die Grunderwerbssteuer?

Wir haben Einspruch gegen die Grunderwerbssteuer eingelegt. Das Finanzamt hat uns geschrieben, dass der Bundesfinanzhof mit Beschluss vom 22.6.10 -II R 4/09 entschieden hat, dass die Grunderwerbssteuer rechtens ist. Im Anschluss werden wir gebeten, unsere Einsprüche zurückzunehmen. Ist das nötig? Könnte das Urteil von einem höheren Gericht gekippt werden und es wäre gut, den Einspruch nicht zurückzunehmen?!

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Antwort
von Katakombe
21.08.2010, 08:58

Wir haben Einspruch erhoben, weil vor unserem Hauskauf das Urteil noch nicht feststand und somit auch die Möglichkeit Geld zu sparen.

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