Sofern man jemanden (egal ob Mutter, Tante, Nachbar usw.) für eine Leistung bezahlt, muss dieser entweder auf eigene Rechnung (also Selbstständig sein) abrechnen oder man muss diesen melden (in diesem Fall über die MiniJob-Zentrale). Dies geschieht je nach Einkommen als Sozialversicherungspflichtig (über 400 EUR) oder als MiniJob (bis 400 EUR) wie hier genannt. Anderenfalls macht man sich strafbar, weil man jemanden für eine Leistung bezahlt und dieses nicht gemeldet hat. Stichwort: Schwarzarbeit.
Antwort
Antwort
Die Versicherer schreiben fast immer, das man erst eine neue Rechnung einreichen soll, bevor das Geld ausgezahlt wird. In der Regel reicht ein Anruf und man kann die Sache aus so klären. Vorschuss-Zahlungen sind fast immer möglich. Einfach mal dort den Sachbearbeiter anrufen.(Telefonnummer und Sachbearbeiter stehen auf dem Anschreiben zum Schadenfall) und nachfragen was möglich ist. Wie gesagt, ein Anruf und vieles lässt sich sofort klären.
Antwort
Solange die beiden nicht verheiratet sind, muss sich jeder um seine eigene Krankenversicherung (egal ob privat oder gesetzlich - je nachdem was möglich ist) kümmern.