Vielen Dank für deine Antwort Caro1987. - ist aber eine deutsche seite, weiß nicht, ob das in österreich (wien) genauso gültigkeit hat. ich habe diese Infos nur von meiner Hausverwaltung erhalten - befristete Mietdauer mindestens 3 jahre... 'Die Vertragsdauer muss bei Wohnungen – wiederum im Voll- oder Teilanwendungsbereich des MRG - mindestens 3 Jahre betragen, wobei diese Dauer beim Erstabschluss eines Mietvertrages und bei jeder Verlängerung zu beachten ist.' - lt. http://www.mieterschutzverband.at/index.php?page=364 danke

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