Nein, das kann ich mir nicht vorstellen. Money You taucht bei fast allen Rankings von Tagesgeldkonten mit guten Zinsen auf. Wenn es da steuerliche Stolperfallen gäbe, wäre das glaube ich nicht so.

Leg einfach einen Freistellungsauftrag auf das Konto, dann müsste das passen.

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Das kommt natürlich auf deine Wohnungsausstattung an. Wenn dein Fernseher alt ist und du sonst nichts in der Wohnung hat, das durch einen Blitzeinschlag kaputt geht, kannst du darauf verzichten. Bei sehr teuren, neuen und hochwertigen Geräten finde ich einen solchen Zusatz sehr sinnvoll.

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Ja, das ist eindeutig ein Gegenstand, der vom Vermieter repariert werden muss. Vor allem kann man bei einem Schloss von der Haustür ziemlich sicher davon ausgegangen werden, dass der Mieter das nicht selbst zerstört.

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Das musst du mit deinem Ex ausmachen. Normalerweise ist es kein Problem, dass er als alleiniger Mieter die Wohnung übernimmt, er bekommt dann einfach einen neuen Mietvertrag. Der Vermieter muss damit natürlich einverstanden sein. Wenn er auch ausziehen möchte, muss er selbst auch kündigen. Wegen Rückzahlung der Kaution müsst ihr euch dann auch einigen, ob du deinen gesamten Teil zurück bekommst, oder du ihm einen Teil lässt, wenn während deiner Mietzeit etwas kaputt gegangen ist. Das sind aber alles Dinge über die man sich einigen kann, wenn ihr euch noch einigermaßen versteht.

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