Welche Mietzahlung für "angebrochenem" Monat?
Meine Mieter (US-Soldaten) haben einen Mietvertrag nach BGB (so sagt es das Housing Office).
Danach müssen Sie 30 Kalendertage zum Auszugstag kündigen.
Nach erfolgreicher Abnahme erhalten Sie von mir eine tagesgenaue NK-Abrechnung und Ihre Kaution inkl. Überschuß/Nachzahlung sofort bar zurück.
Wenn jetzt z.B. zum 20. gekündigt wurde, welche Miete muß er am 01. zahlen?
Anteilig (also bei 900,-- nur 600,--) oder muß er die Gesamtmiete zahlen und erhält beim Auszug den Überschuß zurück?
Was sagt das Gesetz hier?
Geld,
Mietrecht
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