Danke für die Antworten! Ich habe mittlerweile erfahren, dass die ca. 8000,-€ Verdienstgrenze weder von der Krankenversicherung Debeka noch von der Beihilfestelle aus vorgegeben sind, sondern nur das Kindergeld betreffen.

Kindergeld wird nur bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt, darüber hinaus im Falle von Zivil- oder Wehrdienstleistung für die Dauer des jeweiligen Dienstes.

Viele Grüße! Johannes

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