die AGB meiner Bank weisen darauf hin, dass die Prüfung von Kto-Nummer und -Empfänger nicht mehr (zwingend) erfolgt. Stimmt die Kto-Verbindung, wird das Geld gebucht.

Ich gehe davon aus, dass das Geld überwiesen wird und ankommt.

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in meinen Augen ist das möglich.

  • kann man für das Jahr X noch Einspruch einlegen?
  • ist man verpflichtet, für X-1 eine StErkl. abzugeben?

Wenn du verpflichtet bist, auch für X-1 eine abzugeben, dann kommst du daran auch nicht vorbei.

Ist X ein für allemal durch und rechtskräftig, dann wird das mit den Verlustvorträgen aus X-1 ein Problem.

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ist das nicht abh. vom Reiseziel?

In den meisten Ländern und Regionen sollte man an Bargeld kommen und die Wechselkurse dürften nicht schlecht sein.

Man sollte bedenken, dass in einige Länder keine Devisen (Landeswährung) ein- oder ausgeführt werden dürfen - hier hilft ein Blick auf die Seite des Auswärtigen Amtes.

In den hochindustr. Ländern ist es sicherlich nicht mehr nötig, Bargeld mitzunehmen. Geldautomaten und/ oder Kreditkarten sind wohl üblicher.

Bei konkreten Reisezielen würde ich die Frage nochmals stellen - ggf. auch auf www.reisefrage.net.

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bei wiki ist es gut erklärt: http://de.wikipedia.org/wiki/Landesbank

sie unterstützen ihre eigner - u.a. auch sparkassen - bei internat. geschäften, beim begeben von anleihen, etc.

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