Vielen Dank allen. Ich habe es befürchtet. Der Tip mit dem Lastenausgleich ist nicht schlecht, aber es kommt viel zu wenig raus, als das meine Mutter davon leben könnte. Da es ja anscheinend keine Urteile gibt über ein Rücklagenkonto bei selbstgenutzter Immobilie und Grundsicherung, lassen wir es mal darauf ankommen.

Gemäß § 21 Abs. 5 Nr. 4 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) gehört die Bildung einer Instandhaltungsrückstellung zur ordnungsgemäßen Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft. 

Wir sind eine Wohnungseigentümergemeinschaft und das haben wir gemacht. Es kann ja mal was größeres am Haus kaputt gehen und dann??

Klar läuft das Konto über meine Mutter - sie wohnt darin. Aber man kann sich ja nicht gegen alles absichern und vor 15 Jahren hat man ja nicht gewußt, dass meine Mama mal Grundsicherung beantragen muß, weil ich arbeitslos geworden bin.....

Wenn man immer wüßte, was die Zukunft bringt, würde man manches mal anders handeln.

Danke

  

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