Ihr Lieben, ich steh auf dem Schlauch.
In meinem Arbeitsvertrag steht folgendes :
,, Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats. Jede gesetzliche Verlängerung die Kündigungsfrist zu Gunsten des Arbeitnehmers gilt in gleicher Weise auch zu Kunden Gunsten des Arbeitgebers‘‘
Dies bedeutet doch jetzt, dass die gesetzliche Kündigungsfrist greift? Oder täusche ich mich?
Kurz vorweg, ich habe in dem Unternehmen von 2013 bis 2017 die Ausbildung absolviert und seit 2017 bin ich dort fest angestellt. Die Kündigungsfrist beträgt somit 3 Monate zum Monatsende. Auch die Regelung mit der Betriebszugehörigkeit vor dem 25 Lebensjahr gilt nicht mehr. Sprich meine Ausbildungszeit gehört dazu.
Vielen Dank für Eure Antworten.