Grundsätzlich können Minderjährige nur mit Zustimmung der Eltern ein Sparbuch eröffnen. Geld in größeren Mengen abheben auch nur mit Eltern. Wenn es sich aber um überschaubare Summen handelt, hier greift der Taschengeldparagraph, dann geht das auch ohne Zustimmung. Bei größeren Mengen auf dem Sparbuch sollte dies ohnehin besser bei den Eltern aufgehoben sein.

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Da wirst du wohl oder übel direkt mit dem Verkäufer in Kontakt treten müssen und nachfragen, denn ein Umtauschrecht besteht doch in der Regel nur, wenn der Gegenstand/die Ware defekt ist. Dann ist auch noch zu klären, wer für den Rückversand zuständig ist.

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Das kommt wohl auch ein wenig auf die sonstigen Sicherheiten an, die du zu bieten hast. Ich habe mal gegoogelt und es hat z. B. die Deutsche Bank und die Raiffeisen- bzw. Volksbank eine Anzeige über Existenzgründerdarlehen geschaltet. Du wirst wohl persönlich vorsprechen müssen und deine Lage schildern. Aber geben tut es das.

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Die Teilkasko zahlt in der Regel schon bei "direkten" Zusammenstößen. Fraglich ist es allerdings, wenn du versuchst dem Wild auszuweichen und dabei im schlimmsten Fall gegen einen Baum fährst. Das war ja bei dir zum Glück nicht der Fall. Aber so wie du den Fall schilderst, mit deinen Beweismitteln, dürfte es kein Problem sein. Ich weiß nur, das man den zuständigen Förster verständigen soll. Aber um den ausfindig zu machen, wirst du wohl eh auf die Polizei zurückgreifen müssen. Ich wüsste unseren zuständigen Förster jedenfalls nicht.

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Da geht bestimmt was. Die meisten Kunden trauen sich nur nicht nach einem Nachlass zu fragen. Ich denke, wer etwas verkaufen möchte, lässt auch bis zu einem gewissen Rahmen mit sich handeln. Das ist doch alles schon im Preis mit eingerechnet. Trau dich ruhig. Mehr als "nein"- sagen kann der Verkäufer nicht.

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