Wird angenommen, daß ich weiter ein Jahreseinkommen von 25000 habe?
Nein, es geht da nicht um Annahmen. Es wird das effektive Gehalt, dass bis zum letzetn Tag gezahlt wurde, als Berechnungsgrundlage angegeben.
> Wird die Steuer auf das bis dahin erhaltene Gehalt + Abfindung berechnet, also 31250? Nein, die 6250 sind zu versteuerndes Einkommen, die Abfindung wird als "außerorderntliche Einkünfte" besteuert. http://www.abfindungsforum.de/fuenftelregelung-steuer/
> Angenommen, ich finde keine Arbeit, kann ich dann mit einer Steuerrückzahlung beim Einkommensteuerausgleich rechnen? Nein, aber wenn Sie Arbeitslosengeld bekommen sollten, wird dieses dem Progressionsvorbehalt zugerechnet. Dadurch erhöht sich die Besteuerungsgrundlage der Abfindung und wird zu einer Steuernachforderung des Finanzamtes führen!
Angenommen, ich finde Arbeit, bei der ich ein Jahreseinkommen von 50000 habe, muß ich dann mit einer Steuernachzahlung rechnen?
Ja, in jedem Fall. Auch durch dieses Gehalt erhöht sich die Berechnungsgrundlage für die Abfindung. Weil Sie dann für das ganze Jahr 2013 ein wesentlich höheres Einkommen haben (als damals Ende März vom alten AG veranschlagt) wird es eine satte Steuernachzahlung geben.