Du darfst einmalig im Jahr 410 € steuerfrei hinzuverdienen. Das ist richtig

Du brauchst dich nicht selbständig melden, da du kein Geschäft betreibst, welches dauerhaft angelegt ist. "Man gilt als Selbstständiger, wenn man im letzten Kalenderjahr einen Gesamtumsatz von mehr als 12.000 € aus einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit hatte. Ein Selbständiger ist nicht weisungsgebunden und handelt im eigenen Namen und in eigener Verantwortung."

Du meintest vielleicht außergewöhnliche Einkünfte? Es ist weder das eine, noch das andere.

a) Zu den außerordentlichen Einkünften zählen Veräußerungsgewinne aus der Veräußerung von Betrieben, Teilbetrieben, Mitunternehmeranteilen, die unter die Einkunftsarten Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständige Arbeit fallen.

b) Nach § 22 EStG gehören zu den sonstigen Einkünften Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen (z.B. Renten), Einkünfte aus Unterhaltsleistungen, Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften, Einkünfte aus nicht nachhaltigen Leistungen, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten noch zu anderen sonstigen Einkünften gehören.

Mach dir also keine Sorgen. Ein Bußgeld kann nur erhoben werden, wenn eine Ordnungswidrigkeit vorliegt.

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