Die Person kann dich nicht Anzeigen.

Sie wird zum ersten kein angemeldetes Gewerbe dafür besitzen und es ist kein Kaufvertrag zustande bekommen so einer kommt zu stande wenn man ausmacht für die und die Leistng ist das und das Geld oder sonstiges zu erbringen.

Da du noch keine 18 Jahre alt bist und sie dir Pornografische Bilder gesendet hast kannst du eher sie anzeigen bzw nicht Eher sondern du kannst es.
Der auffand dafür würde sich aber nicht Lohnen denn für dich springt dabei nichts raus.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184.html

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Bei so dingen musst du etwas forsichtig sein.

Die hoheitsabzeichen dürfen nicht von Zivilpersonen getragen werden und es muss erkennbar sein das du keine Amtsanmaßung begehst.

In der Uniform bzw der Jacke ist eine MAT Nummer wenn diese entfernt ist und irgendwo makant ein A eingestanzt gebrannt oder sonst wie Eingetragen ist kannst du sie behalten, weil sie dann aus dem Bestand der Polizei genommen wurde.

Die Person die dir die Jacke gegeben hat hat doch bestimmt auch irgendwie einen bezug zur Polizei und kann dir da weiterhelfen, frage da doch mal nach.

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Nein darf er nicht er hat sich an Gesetze zu halten.

Die Lehrer haben zwar etwas spielraum mit der Gestaltung des nachsitzens im Zusammenspiel mit dem Schulleiter dies Gilt aber nicht für "Schulfreie" bzw. "Wochenend" Tage.

Den nachweis dafür hast du hier:

https://de.wikipedia.org/wiki/Nachsitzen

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