Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Grunderwerbssteuer aus der ich nicht schlau werde. Bis jetzt habe ich im Internet auch keinen Hinweis gefunden. Die Situation sieht wie folgt aus: Eine Erbengemeinschaft bestehend aus drei Geschwistern (A,B,C) erbt von den Großeltern ein Haus inklusive Grundstück. Das Kind (Y) von Person A und ihr Lebensgefährte (X) (nicht verheiratet) wollen das Haus für die Summe X kaufen. Wie errechnet sich in diesem Fall die Grunderwerbssteuer? Wird die Kaufsumme X durch die beiden Käufer geteilt, sodass jeder eine Summe von X/2 hat. Da X mit Y nicht verheiratet ist müsste dieser nach meinem Verständnis auf die Summe X/2 Grunderwerbssteuer zahlen. Person Y ist mit Person A in direkter Linie verwand (Eltern-Kind Beziehung) und hat somit einen Freibetrag von 400.000€. Mit den Personen B und C besteht kein direktes Verwandtschaftsverhältnis (Onkel/Tante – Neffe Beziehung), sodass pro Person nur ein Freibetrag von 20.000€ gilt. Die Summe X/2 von Person Y muss nach meinem Verständnis nun durch 3 geteilt werden, da jeder Person der Erbengemeinschaft 1/3 der Gesamtanteile zusteht. Damit würde Person Y von den Personen A, B und C offiziell einen Anteil von X/2/3 erwerben. Der Freibetrag in der direkten Verwandtschaft ist in der Regel hoch genug, sodass keine Grunderwerbssteuer auf diesen Teil gezahlt werden muss. Ist X/2/3 größer als der Freibetrag von 20000€ muss die Differenz versteuert werden. Ist das so richtig? Gibt es dazu passende Gesetzestexte? Gibt es hier irgendeine sinnvolle Lösung „Steuern zu sparen“?
MFG