Hallo,
ich bin in einer Honorartätigkeit (also selbstständig) als Einzelfallhelferin tätig (im Rahmen der Kleinunternehmerregelung was die Steuer angeht).
Außerdem bin ich im Rahmen der Ünungsleiterpauschale in einer Familie als Betreuerin tätig. Diese wird finanziert über das Pflegeleistungsergänzungsgesetz und wenn dieses ausgeschöpft ist zusätzlich über die Verhinderungspflege. In dieser Familie reize ich in der Regel den jährlichen Steuer-Freibetrag von 2100 Euro aus. Hier ist für die Abrechnung und Veraltung dieser Finanazen und Bürokratien ein Träger zwischengeschaltet, der sowohl die Eltern als auch die Helrfer entlasten soll und sich entsprechend um die Bezahlung und Organisation der Finanzen über die Pflegekasse kümmert.
Nun ist eine Familie aus meiner Einzelfallhilfe auf mich zugekommen und hat mich gefragt, ob ich außerdem und zusätzlich zu meinen og. Tätigkeiten noch für ihr Kind im Rahmen der Verhinderungspflege für sie tätig werden könne.
Kann ich das? Wenn ja, habe ich davon steuerliche Nachteile? Wie gestaltet sich die Abrechnung im zuletzt genannten Fall? Geht das auch ohne einen Träger? Kann ich diese Tätigkeit direkt mit der Pflegekasse abrechenen ode rüber die Eltern oder wie?
Wen kann ich befragen, um Antworten zu finden?
Vielen Dank für etwaige Rückmeldungen hier.
redbrodi