Redbrodi, das klingt sehr kompliziert, ich halte es für ausgeschlossen, daß man bei der gleichen Familie wo Du Du als Einzelfallhelferin tätig bist und den Rest über Verhinderungspflege abrechnet auch noch zusätzlich tätig sein kannst. Ein Arbeitgeber kann einen Mitarbeiter auch nicht als freien und als angestellten Mitarbeiter beschäftigen. Rede mit der Pflegekasse, die haben solche Konstellationen sicher öfters.

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