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Orderscheck

Nach den Vorschriften des Scheckgesetzes ist ein Scheck automatisch ein „geborenes“ Orderpapier, also ein „Orderscheck“. Dies bedeutet, dass die Schecksumme nur an denjenigen gezahlt werden darf, der auf dem Scheck als Zahlungsempfänger genannt ist, oder an denjenigen, dem der Scheck durch Indossament übertragen worden ist. Ein Orderscheck wird dadurch gekennzeichnet, dass im Gegensatz zu einem Nicht-Orderscheck eine Formularzeile vorhanden ist, wo der Name des Begünstigten notiert ist. Es handelt sich dabei also um einen Orderscheck.

Der Orderscheck ist, obwohl vom Gesetzgeber als Normalfall vorgesehen, nicht üblich. Er wird als Sicherheitsmaßnahme beim Postversand empfohlen. Im kaufmännischen Verkehr wird im Empfängerfeld anstatt des Zusatzes „oder Überbringer“ der Hinweis „oder Order“ angegeben. In den von Banken ausgegebenen Orderscheck-Formularen wird der Orderscheck am rechten Rand durch einen senkrechten roten Strich mit dem Text „Orderscheck“ gekennzeichnet.

Also, zusammengefasst: Ein Orderscheck ist übertragbar und je nach dem,ob es sich um einen Bar- oder Verrechnungsscheck handelt auch bar auszahlbar.

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Ja, das ist möglich. Suche einfach einen Button "Überweisung", bzw. "terminierte Überweisung". Dann kannst du das Datum nochmal ändern und musst dann infolge dessen das neue Datum mit einer TAN bestätigen. Also, alles kein Problem, so lange man es frühzeitig genug macht.

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Ich weiß, dass gerade Banken Adressänderungen von der Schufa gemeldet bekommen. Ich würde mich nicht darauf verlassen und nur meine Adresse bei der Post ändern. Davon habe ich noch nichts gehört, aber wer weiß...

Ich würde auf jeden Fall der Stadt, Bank und Versicherung meine neue Adresse mitteilen. Sicher ist sicher.

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Wenn man mit einem Berater vorher spricht und abklärt, bzw. ihn informiert, dass es sein kann, dass man auch mal Überweisungen über e-M@il veranlasst, dann ist das bestimmt kein Problem. Jedoch sollte deine M@il-Adresse beim Institut hinterlegt sein, als Legitimationsnachweis. Und wenn es um bestimmte, also um hohe Summen geht, dann musst du bestimmt den Gang in eine Filiale antreten oder es übers Internet veranlassen.

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Wartezeit Zahnersatz: 8 Monate

Wartezeit Zahnbehandlung: Keine Wartezeit. Leistungsbegrenzung:

Die Leistung aus dem Tarif MediProphy ist von Beginn an unbegrenzt!!!

Diese Infos habe ich von folgender Seite:

http://www.hanswaizmann.de/zahnzusatzversicherung/kategorie/40

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Nein, es reicht, wenn ein Elternteil anwesend ist und in Zustimmung mit dem Ehepartner handelt, so lange ein gemeinsames Sorgerecht besteht. So muss man auch nicht die Unterlagen mit nach Hause nehmen.

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