Hallo!
Heute ist mir ein Brief vom FA ins Haus geflattert,der mich erstmals etwas irritierte.
Die Sachbearbeiterin verlangt Nachweise von 2010 und 2011,die ich in der Umsatzsteuerjahresabrechnung geltend gemacht hätte,diese aber nicht abzugsfähig wären.
Da wir eine gewerbliche Vermietung hatten,haben wir die Quartalsumsatzeuer entrichtet.Bei der Umsatzsteuer-Jahresabrechnung habe ich dann Versicherungen,Wasser und Grundsteuer abgesetzt.Nun wäre aber nur das Wasser abzugsfähig.
Die Bescheide liegen mir vor.2010 hatten wir eine kleine Rückerstattung und 2011 eine kleine Nachzahlung.
Nun meine Frage:
Muß ich das nochmals nachweisen,da es ja in den Jahren vom Fa berechnet wurde,hätte dass dann nicht gleich abgelehnt werden müssen?
Wie lange darf das Fa Nachforderungen verlangen?
Würde mich freuen,wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.
Danke schon mal im voraus.
Liebe Grüße
Helene