Ergänzung hierzu: Die Reparaturen wurden vorgenommen ohne mir als hälftiger Eigentümer vorher Bescheid zu geben. Ich befürchte diverse weitere Reperaturen die noch vorgenommen werden.

Orginalfrage: *Meine von mir getrennt lebende Gattin (Scheidung ist eingereicht) bewohnt das uns beiden hälftig gehörende Haus zusammen mit den Kindern.

Ich beteilige mich zu 50% an der Gebäudeversicherung sowie an der Grundsteuer.

Scheinbar war die Einhebelmischbatterie in der Küche defekt, die Duschkabine wurde gegen ein Gestänge für Duschvorhänge ersetzt. Hiefür fielen Kosten in Höhe von knapp 400€ an.

Für die Nutzung des gemeinsamen Hauses erhalte ich bislang keinen Wohnwertausgleich.

Meine Frage:: Muss ich mich an allen derartigen Kosten zu 50% beteiligen?

Vielen Dank für ausführliche hilfreiche Antworten.

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Ich gehe davon aus dass beides defekt war - ich will ja klare Verhältnisse schaffen. Hierfür benötige ich eine Rechtsauskunft wie es ist - ob ich mich als Eigentümer an diesen und anderen derartigen Kosten beteiligen muss oder nicht.

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