Ich kann diese Frage nur aus meinem Wohnbereich beantworten. Danach legt die ARGE den tatsächlich zu zahlenden Betrag für die Miete zugrunde,d.h. sie berücksichtigen die Mietminderung. Die Klage dagegen in erster Instanz habe ich verloren. Mal sehen wie die nächste Instanz entscheidet.

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Bei Zugrundlegung der Regelsätze bleibt eine finanzielle Unterstützung aus. Wobei aus dem Text nicht hervorgeht, ob ein Schwerbehindertenausweis vorhanden ist. Dann wäre die Rechnung etwas anders und möglicherweise besteht dann ein Anspruch auf Grundsicherung oder Wohngeld.

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Es ist so, dass Du diesen zuviel erhaltenen Betrag zurückzahlen muss. Wer den Fehler dabei begangen hat, ist uninteressant. Das Sozialmt ist mit Sicherheit bereit, dass der Betrag in kleinen Raten abbezahlt oder von der Sozialhilfe abgezogen wird.

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Es muss kein eigenes Konto bestehen, kann auch über eine andere Person erfolgen in diesem Fall der Vater. Viele sind in der SCHUFA eingetragen und haben keine Chance bei den Banken ein eigenes Konto zu eröffnen. Sie nehmen die Hilfe Dritter in Anspruch, geht ohne Probleme

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Du darfst auch 400 EURO dazuverdienen. Die ersten 100 EURO sind quasi brutto wie netto. Bei den nächsten 100 EURO werden 80% auf die Grundsicherung angerechnet. D.h. bei 100 EURO bleiben Dir 100 EURO. Bei 200 EURO verbleiben Dir 120 EURO. Bei 400 EURO verbleiben Dir netto 160 EURO.

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Das Problem kenne ich aus eigener Erfahrung. Auf jeden Fall innerhalb der Frist Widerspruch einlegen. BEi meinen Eltern wurde dem Widerspruch stattgegeben mit der Begründung, dass nicht alle relevanten Kosten beim Antrag berücksichtigt wurden.

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