Ja, er kann den Unterhalt vom leiblichen Vater zurückforden. Ist dieser nicht bekannt oder will die Mutter den Namen nicht sagen,dann kann die Mutter sogar gerichtlich dazu gezwungen werden, unter Umständen sogar dafür in Haft genommen werden. Als erstes sollte er sich einen guten Anwalt nehmen, der dann eine Vaterschaftsfestellungsklage loslässt. Sollte es sich dann herausstellen, dass er nicht der leibliche Vater ist, so kann der leibliche Vater ermittelt werden und in Regress genommen werden.
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Ich denke mal, dass Du nur einen Ausgleich bekommst, wenn Du beim zuständigen Jugendamt eine vorläufige Pflegschaft Deiner Nichte beantragst. Was das für einen bürokratischen Aufwand bedeudet, kannst Du Dir ja denken.....
Persönlich gefragt würde ich es als selbstverständlich ansehen, meiner Schwester und vorallem meiner Nichte zu helfen, mir würde sich die Frage nach einem finanziellen Ausgleich gar nicht stellen