Entscheidend ist hierbei das Datum der Trennung. Im Trennungsjahr kann man noch eine gemeinsame Steuererklärung machen. Nach Ablauf des Trennungsjahres sollte dann jeder eine eigene Steuererklärung einreichen.

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Nein, der Mann kann die Frau nicht zwingen und wenn die Kinder vorher über ihn versichert waren, muss er auch weiterhin die Beiträge für die Krankenkasse bezahlen.

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Es gibt Banken, die ihr Angebot auf eine Region begrenzen. Da die Volksbank Odenwald jedoch einen Online-Antrag zur Verfügung stellt und keine Hinweise auf deren Website sind, denke ich, dass man dort als Nicht-Ansässiger einen Sparbrief eröffnen kann. Ich würde während der Öffnungszeiten dort anrufen und mich erkundigen.

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