Hallo, es gibt da mehrer Möglichkeiten

1) Verhinderungspflege für dich damit du Urlaub machen kannst, da musste dir dann eine Privatperson deines Vertrauens suchen die die Pflege für  bis zu 42 Tage im Jahr übernimmt dafür gibts Verhinderungspflegegeld ja nach Pflegegrad  allerdings wird dir davon was von deinem Pflegegled für den Zeitraum anteilig abgezogen. Logisch da du ja nicht pflegst.

2) Kurzzeitpflege nach § 42 SGBXI entspricht 56 Tage im Jahr Summe hängt vom Pflegegrad ab den Rest musste dann an die Pflegeeinrichtung zubezahlen

Ausserdem kannst du zusätzliche Betreuungsleistungen nach §45b (1) SGBXI  hängt vom Pflegegrad ab und wird auch bezahlt . Das bedeutet das jemand je nach dem welcher Pflegegrad vorliegt z.B. 1 x die Woche für 1 Stunde kommt und die Pflegeperson betreut z.B. Spaziergang, gemeinsam kochen, was vorlesen basteln, nur nicht pflegerisches.

3) Vollstationäre Pflege nach § 43 SGBXI Summe hängt auch vom Pflegegrad ab allerdings ist mir da der Zeitraum nicht bekannt musstest du mal nachlesen und Zuzahlung hängt dann wiegesagt immer von der Pflegeeinrichtung ab.

Wenn du das alles nicht schaffst wie auch immer dann gibt es noch andere Farianten in Kombination:

Sachleistung monatlich nach § 36 SGB XI

Pflegegeld monatlich nach § 37 SGB XI

niederschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistungen § 45 b (3) SGB XI

Zudem gibt es auch noch die Tages- und Nachtpflege nach §41 SGB XI

Achja und an diemonatlichen Hilfsmittel (Desinfektionsmittel Mundschutz Einmalhandschuhe Betteinlage) denken  nach § 40 SGB XI 40,00 im Monat sowie auch an die Wohnumfelverbesserung nach §40 SGB XI denken die gibts allerdings nur einmal im Leben.

Hoffe ich konnte dir etwas helfen ansonsten einfach bei deiner Pflegekasse nachfragen, von alleine informieren die einen leider eher sehr selten.

Viel Kraft und lieben Gruß

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