lenVielen Dank für deine schnelle Antwort. Soweit ich informiert bin fand keine Adoption statt. Es wurden vom Gericht keine Geburtsurkunden angefordert, deshalb vermute ich, weiß das Gericht nicht vom Sachverhalt. Im Testament ist nichts davon erwähnt. Der gleiche Geburtsname ergibt sich daraus, dass alle Kinder weiblich sind und als Geburtsnamen den des Vaters/ der Eltern tragen. Der Vater starb vor 30 Jahren - ist nicht wieder verheiratet. Die Mutter/Stiefmutter hat sehr darauf geachtet, alle Kinder gleich zu behandeln - die beiden leiblichen Kinder erfuhren erst im Erwachsenenalter von dem Sachverhalt, dass die älteren Geschwister von einer anderen Mutter stammten. Deshalb hat sie sicherlich das Testament so aufgesetzt. Die Familiensituation war mit Sicherheit ein familiäres Verhältnis. Was ist mit "führt das zu einem anderem Ergebnis" gemeint? Verstehe ich es richtig, dass die leiblichen Töchter froh darüber sein können, wenn der Entwurf zum Erbschein so entschieden wird. Dann käme auf jeden Fall ein höherer Betrag zustande, als wenn die Summe durch 14 geteilt würde.

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