Antwort
Ich bedanke mich recht herzlich für Ihre Anwort. Eingewilligt habe ich niemals, da ich mich geweigert habe, hat mir das Gericht das Wohnrecht einfach "entzogen" und der Exfrau alleine zugesprochen, zumal die beschenkte Tochter im Aufteilungsverfahren ihr Einverständnis dafür gab ( wurde auch so ausgeurteilt). Muss nun die Liegenschaftseigentümgerin (Tochter) vor der Löschung meines Wohnrechtes aus dem Grundbuch beim BG unterschreiben? Gegebenenfalls wäre sie eventuell klagbar, weil sie dann den Schenkungsvertrag, wo sie mir dafür das lebenslange Wohnrecht garantiert hat, endgültig brechen würde. Oder kann das Grunbuchsgericht das aufgrund des Urteiles einfach von Amts wegen eintragen.
Vielen Dank für Ihr Mühe.
MfG
F.L.