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Hallo, Grundsätzlich kann der HV diese neuen Gebühren nur dann verlangen, wenn diese in neuen Verwalterverträgen ab 2009 als Sonderleistung ausgewiesen sind. Bei Verträgen davor waren solche Gebühren nicht vorgesehen, also Grundlage der Verträge prüfen. Durch die Änderungen im WEG seit 1.7.2007 kommen auf die Hausverwaltungen vermehrt Zusatzarbeiten zu die natürlich auch zusätzlich bezahlt werden sollen. Verträge prüfen und mit dem Verw. verhandeln, falls solche Gebühren in Altverträgen nicht gesondert aufgeführt sind. Im Zweifelsfalle gibt es genügend HVW die hier recht großzügig sind und bei neuen Verträgen sind solche Kosten meist in der Verw.Geb. enthalten.