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Flugpfiff123

18.01.2020
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Heike1964
21.01.2020, 17:50
Hauptverhandlung zu umgehen?

Nach einem Strafbefehl ist nun der Termin zur Hauptverhandlung feststehend. Ließe sich dieser durch eine schriftliche Stellungnahme umgehen?

Ersttäter ohne Vorstrafen Beihilfe zum Diebstahl

Bedanke mich für jede Antwort

--------

Betrifft Beihilfe zum Diebstahl, in sofern das der Angeklagte sich nicht selber an dem Diebstahl bereichern wollte, bzw. diesen für sich geplant hat. Ersttäter ohne Vorstrafen. Ließe sich eine Hauptverhandlung durch schriftliche Stellungnahme umgehen?

...zum Beitrag
Antwort
von Flugpfiff123
21.01.2020, 18:47

Einen Vergleich würde ich dir abraten...

Bei einem Antragsdelikt ist es besser die Hauptverhandlung zu machen und das beste daraus zu machen.

Ich habe nur nicht verstanden welche Rolle du spielst

Opfer oder Täter

...zur Antwort
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