Das Programm "Energieeffizient Sanieren" der KfW kommt z.B. für Dich in Frage. Du bekommst einen Investitionszuschuss für Einzelmaßnahmen von bis zu 3.750 Euro sowie einen günstigen Kredit der KfW. Der Energieberater kostet zwar, aber er hilft auch mit, dass alle Maßnahmen förderbegünstigt umgesetzt werden und zeigt sämtliche Potenziale auf. Wenn Du es alleine durchziehst, musst Du von den Handwerkern die entsprechenden Bestätigungen einholen, dass die Energieeffizienz, die die KfW fordert auch eingehalten wurde. Ansonsten hast Du keinen Anspruch auf die Mittel.

Hier noch ein Link zu Investitionszuschuss: http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Programmuebersicht/Energieeffizient_Sanieren_-_Investitionszuschuss/index.jsp

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Ist ganz normal! Zu den Kosten: es entsteht der Bank mehr Arbeit, Transport und Einlesen der Belege und dann die Verbuchung und zweitens dauert es dadurch länger!

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Ein seriöser überregionaler Anbieter ist aus meiner sicht die Scheideanstalt. Über die Homepage bekommt man alle Informationen. Hab dort selbst schon verkauft, alles lief prima. Ansonsten würde ich über google regionale Anbieter ausfindig machen und Preisvoranschlag einholen. Man spart sich evtl. Versan, Versicherung etc. Viel Erfolg!

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Elterngeld als Einmalzahlung ist nicht mehr möglich.

  1. Das Elterngeld wird im Laufe des Monats gezahlt, für den es bestimmt ist.
  2. Die einer Person zustehenden Monatsbeträge werden auf Antrag in jeweils zwei halben Monatsbeträgen ausgezahlt, so dass sich der Auszahlungszeitraum verdoppelt. (max. 28 Monate)
  3. Die zweite Hälfte der jeweiligen Monatsbeträge wird beginnend mit dem Monat gezahlt, der auf den letzen Monat folgt, für den der berechtigten Person ein Monatsbetrag der ersten Hälfte gezahlt wurde.

http://www.elterngeld.net/elterngeld-auszahlung.html

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Hier wurde mal eine ähnliche Frage gestellt - da ging es um die Versteuerung.: Stipendien aus staatlichen, oder überstaatslichen Verträgen, offentlichen Mittel usw. sind nciht zu versteuern. § 3, Nr. 42 und 44 EStG Somit anzunehmen, dass damit auch keine Anrechnung auf den 400 Euro-Job erfolgt und die Versicherungspflicht entfällt.

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Wenn ich diesen Artikel richtig interpretiere, dann gibt es keinerlei Beschränkungen hinsichtlich der Höhe des Zuverdienstes: http://www.otto-schmidt.de/arbeitsrecht_sozialrecht/4287.html

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Ich würde erst versuchen einvernehmlich mit den Bewohnern zu verhandeln. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, muß eine Frist gesetzt werden, bis wann der Auszug zu erfolgen hat. In meinem Bekanntenkreis hat jemand ein Haus ersteigert, im Januar bekamen sie den Zuschlag, ab diesem Zeitpunkt waren alle Kosten zu tragen. Die Bewohner mussten dann Ende März ausziehen. Dies wurde gerichtlich angeordnet, da sie freiwillig nicht ausgezogen sind.

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