Freigrenze nicht überschritten... trotzdem bei der Steuererklärung angeben bzw. extra eine machen?
Hallo,
die Freigrenze für die kurzfristige Untermietung der eigenen Wohnung/ Zimmer in dem eigenen Haus liegt bei 520€ im Jahr ( ist das richtig? ). Das heißt wenn man z.B 515€ im Jahr für die Untermiete bekommen hat, muss man den betrag in der Steuererklärung nicht angeben bzw. nicht extra eine machen oder? So kann man das verstehen?
also wenn der Betrag unter der Freigrenze liegt und bei der Steuererklärung nicht angegeben wurde, zählt dies nicht als Verheimlichung oder?
P.S: es geht um Nebeneinkünfte, die mit einem normalen versteuerten Vollzeitjob aus der Steuerklasse 1 verbunden sind.
Im Anhang steht einen Abschnitt eines Artikels
Vielen Dank im Voraus !

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