Mietrecht: Müssen wir die Kaution für übelriechende Truhe hergeben?

Hallo,

da der Mieterschutzbund leider nur seinen Mitgliedern Auskünfte erteilt, möchte ich hier kurz einen Fall schildern. Falls mir jemand helfen kann, wäre ich dankbar, da ich nicht weiß, wie weiter vorzugehen ist...

Mein Partner und ich sind zum 1.9.2011 zusammengezogen. In der alten Wohnung meines Partners haben wir den Strom abgemeldet etc. (lief auf seinen Namen), und kurz darauf sind neue Mieter eingezogen. Diese fanden nach ein paar Tagen im Kühlfach noch eine Packung Fisch, die dem ehemaligen Mitbewohner meines Partners gehörte. Er hatte, wie auch im restlichen Teil der Wohnung, einfach seine Sachen stehen lassen, die wir dann fröhlich entsorgen durften. Problem: Den Fisch hatten wir schlicht nicht bemerkt und wir können auch nicht beweisen, wem er gehörte (denn natürlich behauptet der MiWo, es sei nicht seiner).

Anyway, die Tiefkühltruhe stinkt seither erbärmlich, und mit Essigwasser/diversen Reinigern,etc. ist dem nicht beizukommen. Nun verlangen die neuen Mieter eine andere Truhe. Der Vermieter möchte dazu die komplette Kaution meines Partners aufwenden (750 Euro), da es sich um eine Kühl-Gefrier-Kombination handelt und das Teil nur zusammen neu eingekauft werden kann. Meine Frage: Darf das sein? Die Truhe funktioniert schließlich einwandfrei, sie riecht nur (was sich mit der Zeit und konsequenter Reinigung aber vermutlich ohnehin erübrigen müsste?), und dafür, dass es eine Kombination ist, kann der Mieter per se auch nichts.

Was muss bezahlt werden, oder muss überhaupt etwas bezahlt werden? An wen kann man sich ggf. wenden?

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Das hört sich sinnvoll an. Dass nur der Restwert erstattet werden müsste, haben wir dem Vermieter schon gesagt, der allerdings meint, es müsse die komplette neue Truhe übernommen werden. Sicher, gefallen lassen muss sich das niemand, allerdings habe ich in bisherigen Mietverhältnissen immer einen Saustall vorgefunden, den ich selbst reinigen durfte, ohne dass Ex-Mieter dafür zur Kasse gebeten worden wären. Reinigungsfragen/Geruchsfragen seien Obliegenheit der Neumieter, hieß es da immer. Irgendjemand lügt da. g -.-

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