Schau doch mal hier: http://www.financescout24.de/versicherungen/motorradversicherung.aspx
Na ja, in Deutschlands Behörden mahlen die Mühlen halt langsam. Aber ich kenne wirklich keinen Fall, in dem das Amt sowas vergessen hätte. Die sind schlicht überlastet, werden das aber ganz sicher noch merken, denn sein Fall muss ja irgendwann abgeschlossen und zu den Akten gelegt werden. Dann wird auffallen, dass der Fall noch nicht erledigt ist, weil sie weiterzahlen. Das kann ziemlich schlimm enden, wenn er das Geld zum Zurückzahlen nicht hat, denn dann könnte man ihm Betrug unterstellen. Das wäre zwar nach Deiner Darstellung ungerechtfertigt, aber die sind da leider nicht zimperlich. Also muss ich mich meinen Vorredner anschließen. Das Geld auf jeden Fall unangetastet lassen und schön die Zinsen abgreifen ^^
Einfach nicht zahlen. Zunächst mal musst Du den Vertrag bei Vodafone schriftlich wiederrufen und Ihnen die Einzugsermächtigung widerrufen.
Bei Lastschriftverfahren Rücklastschrift beantragen. Sollten Sie fragen: Auf Irrtum berufen und entsprechenden Paragraphen aus dem BGB zitieren. Möglicherweise kommen dann nochmal ein paar Mahnungen. Im Zweifelsfall müssen die sich dann sowieso mit 1&1 auseinandersetzen, denn Du kannst, wie Du richtig bemerkt hast, unmöglich 2 Verträge haben. Ein gutes Argument gegen Vodafone ist ja auch, dass sie keine Leistung erbringen. Da können Sie ja dann schlecht was gegen sagen und müssen sich selbst erstmal mit 1+1 rumschlagen. Brauch ja nicht Deine Sorge sein :P
Ausschlaggebend für die Beurteilung der Versicherungspflicht eines Arbeitsverhältnisses ist die Höhe des Gehalts und der Status des Arbeitnehmers.
Während einer Immatrikulation (Du bist ja weiterhin Student im Pflichtpraktikum) zahlst Du keine Sozialversicherung, sondern nur die geringfügige Lohnsteuer. Das aber auch nur, wenn Du über 400€ verdienst.
Die Angabe im Arbeitsvertrag bezieht sich wohl nur auf deinen Versicherungsstatus. Die Firma möchte ausschließen, dass jemand bei ihr arbeitet und über das Angestelltenverhältnis dort versichert sein möchte und es vorher noch nicht ist. Das ist aber nur eine Vermutung von mir. Sie setzen höchst wahrscheinlich voraus, dass Du während des Praktikums noch in der studentischen Krankenversicherung (liegt bei knapp 70€/Monat) versichert bist und sie nicht dafür aufkommen müssen. Frag doch da einfach mal nach, ob es in Ordnung ist, wenn Du bereits als Student versichert bist.
Viel Erfolg und Spaß bei Deinem Praktikum!
Prinzipiell ist das richtig, aber sollten die Fahnder irgendwie dahinterkommen (durch Verplappern an der Tür oder so), dass Deine Schwester ein Radio, einen Computer oder einen Fernseher hat (ich glaube, selbst Telefone und Ipods mit Radioeingang sind schon kostenpflichtig), wird sie zahlen müssen. Schlimmstenfalls sogar rückwirkend.
Dessen sollte man sich also immer bewusst sein, wenn man nicht zahlen will. Selbstverständlich weiß die GEZ (Gott sei Dank) nicht, dass Deine Schwester verdient. Ihr könnt also alle ihre Geräte über eure Eltern laufen lassen und auf Nachfrage sagen, dass ihr die Geräte nicht gehören, sondern den Eltern und sie dementsprechend über die Eltern angemeldet sind.
Am besten ist es aber, wenn es gar nicht erst so weit kommt, dass ihr euch rechtfertigen müsst. Ich würde, wenn die vor der Tür stehen, einfach sagen, ihr seid schon (über eure Eltern) angemeldet und das mit Hilfe eurer GEZ-Anmeldung nachweisen. Dann habt ihr definitiv Ruhe.
Bei schriftlichen Anfragen der GEZ einfach die GEZ-Nr. eurer Eltern angeben und angeben, dass alle Geräte im Haushalt ihnen gehören.
Viel Erfolg damit :)
Einfach nicht antworten und erst reagieren, wenn ein offizielles Schreiben vom Gericht kommt. Der Benutzer "katzenjens" auf Youtube hat sehr gute Videos zu dem Thema.
Hallo mullsen,
auf jeden Fall! Schau mal genau in Deinen Vertrag. Normalerweise ist es so, dass ein Arbeitgeber einen befristeten Vertrag mit seinem Angestellten maximal zweimal verlängern darf. Danach muss er ihm einen unbefristeten Vertrag anbieten. Bietet der Arbeitgeber wieder einen befristeten Vertrag an, kann der Arbeitnehmer theoretisch vor dem Arbeitsgericht klagen. Die meisten Arbeitnehmer, die beispielsweise Zeitarbeiter beschäftigen nutzen dieses Gesetz, das eigentlich FÜR die Arbeitnehmer geschaffen wurde aus und stellen nach der zweiten Vertragsverlängerung einfach jemand neuen ein...
Solltest Du davon betroffen sein, solltest Du einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen. Es gibt auch Anwälte, die eine günstige Erstberatung anbieten.
Ich würde Dir auf alle Fälle auch zu einem Zinsrechner für Tagesgeldzinsen raten. Einen seriösen Rechner findest Du z.B. hier: http://www.financescout24.de/geldanlage-banking/tagesgeld.aspx