Hallo Zusammen,
ich bin im April letzten Jahres nach Deutschland zurückgekehrt und war vorher 3 Jahre im Ausland beschäftigt. Ich habe mich bei Ausreise und Einreise ordnungsgemäß ab. bzw angemeldet. Kurz nach meiner Rückkehr habe ich eine Beschäftigung in Deutschland aufgenommen, musste mich aber kurz darauf Arbeitslos melden und dies werde ich noch bis zum März'15 weiterhin sein, gehe aber einer Nebenbeschäftigung nach wo ich mir einen geringen Betrag zum ALG1 dazu verdiene. Ich erhielt eine Entgeldbescheinigung vom Arbeitsamt, weil ich in ein sogenanntes Progressionsverfahren falle. Bin ich jetzt dadurch zu einer Steuererklärung verpflichtet wenn es sein muss gerne, aber ich sehe da keinen wirklichen Sinn in meinem Fall?! Vielen Danke für Eure Hilfe!