letzteres.

Die Regeln für Renovierung bei Auszug haben sich stark geändert, so dass ein genauer Blick in den Vertrag helfen könnte bei der Frage, ob man überhaupt bei Auszug renovieren muss.

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man müsste das Einkommen unter die Beitragsbemessungsgrenze drücken, dann kann man wechseln, wenn jünger als 55.

Alternativen wären Arbeitslosigkeit, Auslandsaufenthalt.

Liegt Selbständigkeit vor, ist ein Wechsel m.E. ausgeschlossen in dem Falle.

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du musst die Kosten für das Steuerjahr deklarieren, in dem sie angefallen sind. Nachträglich geht das nicht. Damit lässt du dir die Verluste bescheinigen.

Du bekommst du Kosten nicht zurück, sondern beteiligst die Allgemeinheit an den Kosten. Deine Steuerbelastung, den zu versteuerndes Einkommen wird durch den Verlustvortrag reduziert.

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wenn es eine seriöse Bank und ein kompetenter Mitarbeiter am Telefon ist, dann wirst du die Info nicht bekommen. Ich sehe die Notwendigkeit auch nicht, denn nationale Überweisungen werden in einem Bankentag durchgeführt (ausser der Auftrag erfolgt spät oder ist mit Beleg). Das ist so - und das kann auch der Empfänger nicht wegschummeln.

Wenn die Bankverbindung stimmt, dann hat er das Geld in dieser Frist. Fertig. Aus.

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ein Bekannter hat mit 1% Tilgung abgeschlossen, jedoch mit dem Recht auf Sondertilgungen, wie und wann er sie für sinnvoll hält.

Ich persönlich würde mit mind. 2% tilgen. Sondertilgungen optional einbauen.

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das wäre mir neu und ich wäre auch sehr erstaunt, wenn es das gäbe. Man kann sicherlich mit dem Vermieter reden, ob er hier bei der Installation entgegenkommt oder ob er sich an den Kosten beteiligt. Oder man kauft sich eben Augenklappen/ -abdeckungen.


Mag ja auch sein, dass es ein Schlafzimmer-Abdunkelungsanspruchsgesetz gibt, da wir ja auch ein Endlager-Suchgesetz haben werden. Der Gesetzgeber hat hier grossen Erfindergeist.

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