Können Sie bitte die Angabe "...diese Auskunft über mich vor mir zurückhalten..." etwas erläutern. Es ist üblich für eine Bank die ein Geschäftskonto eröffnet eine Bankauskunft von Ihrer "Hausbank" anzufragen.

Hierfür benötigt allerdings die neue Bank eine Bevollmächtigung von Ihnen. Hierfür geben Sie der Bank eine Vollmacht oder Si gehen zu Ihrer Bank und machen eine persönliche Anfage die Auskunft an die neue Bank zu schicken.

Bankauskünfte enthalten Bemerkungen über Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse, Ihre Kreditqwürdigkweit und Zahlungsfähigkeit. Sie enthalten keine betragsmäßigen Angaben über Kontostände, Sparguthaben, Depot- oder sonstige vom Kreditinstitut anvertrauten Vermögenswerte sowie über die Höhe von Kreditinanspruchnahmen.

Selbstverständlich können Sie diese Art von Information von Ihrer Bank einholen. Banken dürfen generell nicht einfach Informationen ohne Ihre Zustimmung untereinander austauschen es sei denn Sie haben irgendwo in irgendeiner Form dazu Ihre Zustimmung gegeben.

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