Erst einmal vielen Dank für die Antwort. Wenn jetzt aber der Bekannte, wie angegeben 550KM vom Wohnort entfernt wohnt und nicht, wie der Geschäftstermin 500 KM, wie verhält es sich mit der Differenz? Angenommen ich fahre von Bonn nach München zu einem geschäftlichen Termin (500KM). Dann privat nach Rosenheim (50KM weiter südlich). Am nächsten Tag eine längere Strecke als die ursprüngliche zum Geschätstermin nach Bonn (550KM). Sind dann die 550KM wirklich als dienstlich anzusetzen? Danke.

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