Findest du in der sogenannten Anwendungsbeschreibung des §35a EStG. Einfach mal danach in google suchen und dann in der pdf Datei ganz nach unten scrollen. Da stehts!
§3 GKG Abs.1: "Die Gebühren richten sich nach dem Wert des Streitgegenstands (Streitwert), soweit nichts anderes bestimmt ist."
Ist dein Widerruf tatsächlich innerhalb der Frist eingengen muss die Firma dies anerkennen... Gibt die Firma denn einen konkreten Grund, warum sie dies ablehnt?
Gute Frage... soweit ich informiert bin ist hier eine Bafög Förderung aber leider ausgeschlossen.
Benutze doch einfach deine debit bzw. EC-Karte... dann wird das Geld direkt von deinem Konto gebucht und erscheint auch gleich auf deinem Kontoauszug
Ganz ehrlich gesagt würde ich mir ein iPad sicherlich nicht nur aus dem Grund anschaffen, um das Gerät für's Trading zu nutzen. Da gibt es (auch kostenlos) sehr gute Trading Programme für den normalen Rechner die wesentlich komplexer sind... Apps gibt's für den iPad hier einige: StockWatch, DailyStocks (allerdings erstens teuer und zweitens oft keine gute Bewertung!!!) Trotzdem ist das iPad natürlich ein schönes Spielzeug, dass anderweitig bestimmt Sinn (und vorallem Spaß) machen kann.
Ich bin mir sicher, dass das ipad auf lange Sicht ein absoluter Renner wird und in Zukunft vllt. ja auch unsere netbooks ablösen wird.
Schau mal hier nach... diese Webseite behandelt die Frage sehr übersichtlich und ausführlich. So wie ich das sehe beläuft es sich dann noch auf eine Einmalzahlung von 210€. http://www.rund-ums-baby.de/familienvorsorge/mutterschaftsgeld.htm
Also grundsätzich ist ein Bürge ja genau für diesen Fall eingesetzt:
"Durch den Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten einzustehen" (§765 Abs.1 BGB). Eine mögliche Anfechtung könnte sich jedoch aus dem §770 BGB ergeben.
Um es zunächst einmal kurz zu machen: Ja! Es gibt Mindestanforderungen in allen Mitgliedsländern der EU die in den EG-Richtlinien festgehalten sind. Diese werden dann von den einzelnen Mitgliedsländern in nationales Recht umgesetzt. Diese gesetzlich vorgeschriebene Mindesthöhe sichert den Sparer aber nur bis zu einer gewissen Höhe ab. Allerdings gibt es in vielen Ländern weitere freiwillige Absicherungssysteme die über die eigentlichen Mindestvorschriften im einzelnen weit hinaus gehen können, jedoch unterschiedlich ausfallen. In Deutschland zum beispiel geschieht dies durch den Einlagensicherungsfonds.
schau mal unter diesem Link nach... sollte eigentlich die Frage beantworten. Hier kann man sich den Zuschuss direkt berechnen lassen.
http://www.gruendungszuschuss.de/gruendungsfoerderung/gruendungszuschuss/hoehe-und-dauer.html