Hallo Hagen,

normalerweise läge durch die falsche Beschreibung und somit dem Vorliegen eines falschen Artikels beim Käufer ein Sachmangel vor. Da dieser aber bestätigte, dass alles in Ordnung und der Artikel somit wie beschrieben ist, habt ihr (eigentlich) nichts zu befürchten. Sollte er Screenshots von der Anzeige und Beschreibung haben und Chatnachweise, in dem ihr die falsche Beschreibung gesteht, dann könnte er die Rückabwicklung oder Erfüllung des KV natürlich einklagen. Ihr solltet jetzt natürlich ihm gegenüber nicht erneut erwähnen, dass die Beschreibung tatsächlich vom versendeten Artikel abweicht.

Vom Käuferschutz kann der Käufer keinen Gebrauch machen, da die Frist dafür abgelaufen ist.

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