Ist für ein bis 30.06.2020 existierendes Gewerbe die Kleinunternehmerregelung möglich, wenn ab 01.07.2020 ein neues Gewerbe mit USt-Anwendung gegründet wurde?
Das bisherige Gewerbe wurde als Kleinunternehmen bis zum 30.06.2020 geführt. Am 01.07.2020 wurde ein neues Gewerbe angemeldet, das mit Umsatzsteuerausweis und Vorsteuerabzug behandelt wurde.
Kann das zum 30.06.2020 abgemeldete Gewerbe als Kleinunternehmen (Grenzen wurden eingehalten) betrachtet werden oder ist für dieses Gewerbe die Umsatzsteuer nachzuentrichten?
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