Hi, danke für die schnelle Antwort. Das mit der Verjährung bei BAFög-Schuldenkann man vergessen, weil das ein Verwaltungsakt ist, das dauert 30 Jahre-> http://dejure.org/gesetze/BVwVfG/53.html

Was unter Nebenforderungen zu verstehen ist , weiß ich gar nicht. Eigentlich müsste das, was ich aufgelistet habe, alles sein.

Das mit Punkt 2 ist eine etwas komplizierte Geschichte, die aber vielleicht zur Info für Leute in ähnlicher Situation erzählt werden sollte . Ich hab mich damals während der Arbeitslosigkeit selbständig gemacht, und zwar als Mathe-Nachhilfelehrer. Damit war ich verpflichtet, in die gesetzl. Rentenversicherung einzuzahlen (SGB VI, $2.1), was ich aber nicht wußte, und mir beim jobcenter auch keiner gesagt hat, obwohl das da bei einer Abteilung für Selbständige war. Als ich dann beim jobcenter ausgeschieden bin (letztes Jahr im Februar), und mit der Deutschen Rentenversicherung Kontakt aufgenommen habe, kam der Schock, dass ich die Beiträge nachzahlen muss. Ich hab noch versucht, dass auf das jobcenter abzuwälzen, weil ich ja die Beiträge damals als Ausgaben anerkannt bekommen hätte, aber nachträglich war da nix zu wollen. Dafür hab ich extra noch eine Fachanwältin für Sozialrecht konsultiert, deren abschließender Kommentar lautete: "dumm gelaufen".

Auch die Sache mit der Krankenversicherung möge als warnendes Beispiel gelten: diese Schulden entstehen, weil ich in einem Bewilligungszeitraum von 6 Monaten dem jobcenter durch die Nachberechnung alle Transferleistungen zurückzahlen musste. Damit war ich also in dem Zeitraum gar nicht hilfebedüftig, und sofort schlägt die KV zu, da ist dann der Mindestbeitrag für Selbständige fällig.

Eigentlich kann man nur jedem raten, sich so lange wie möglich vor der Arbeit zu drücken, dann macht man wenigstens keine Schulden.

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