Folgende Situation: Ein Haus befindet sich im Eigentum einer Eigentumsgemeinschaft mit vier Parteien. Nur zwei Parteien haben die wirtschaftliche Nutzung des Hauses auf sich übertragen bekommen und entsprechend gemeinsam einen Vertrag bei der Bank über ein Hypothekendarlehen abgeschlossen.
Würde sich aus dem Verkauf der Anteile eines nicht wirtschaftlich Nutzungsberechtigten an ein wirtschaftlich Nutzungsberechtigten ein Kündigungsrecht für den Darlehensvertrag ergeben?
Würde sich aus dem Verkauf der Anteile eines der beiden wirtschaftlich nutzungsberechtigten Parteien an den anderen ein Kündigungsrecht für den Darlehensvertrag ergeben?